Anhänger Fahrschule
Wussten Sie, dass wer nach dem 01.04.2003 ein Gesuch für die Kat. B gestellt hat, nicht mehr automatisch die Anhängerkategorie E erhält?

Neu berechtigt der Führerausweis der Kat. B zum Führen von: (Art. 3 Abs. 1 VZV)

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzuggewicht 3500 kg nicht übersteigt.

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